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AGB

  1. Das Mitglied wird während der Dauer des Mitgliedschaftsvertrags als Mitbenutzer der Einrichtungen und Leistungen in das GYM7097 aufgenommen. Im Preis inbegriffen sind die Benützung der Fitnessgeräte und die Teilnahme am jeweiligen Kursprogramm. Alle zusätzlichen Leistungen sind nicht im Preis inbegriffen.

  2. Das Mitglied ist berechtigt, die Einrichtungen und Leistungen zu den am Eingang ausgehängten Öffnungszeiten zu nutzen. Sonderregelung nach schriftlicher Vereinbarung. Der Benutzer hat sich an die Hausordnung und an die Hygienevorschriften zu halten und den Weisungen des Personals des GYM7097 Folge zu leisten. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstössen gegen die Betriebsordnung und das Personal kann ein sofortiges Hausverbot ausgesprochen werden und hat somit den Entzug der Mitgliedschaft ohne Rückerstattung zur Folge. Der Benutzer bestätigt, ein Exemplar der Hausordnung erhalten zu haben.

  3. Der Personalbadge ist persönlich und nicht übertragbar. Die Depotgebühr beträgt CHF 30.00. Bei Verlust, Diebstahl oder Defekt verfällt das Depot.

  4. Die Nichtinanspruchnahme der Leistungen des GYM7097 berechtigen zu keiner Reduktion oder gar Rückforderung der geleisteten Zahlungen bzw. der eingegangenen Zahlungsverpflichtungen.

  5. Wenn Sie Ihr Abonnement aufgrund Unfall, Krankheit (nur mit entsprechendem Arztzeugnis), längerem Unterbruch wegen Militär- dienst, Schwangerschaft, Auslandaufenthalt, etc. eine bestimmte Zeit unterbrechen, können Sie es während der Geltungsdauer Ihres Abos während mindestens 1 Monat und maximal 3 Monaten einstellen. Die Aufschiebung muss mindestens 30 Tage im Voraus schriftlich angemeldet und durch das GYM7097 bewilligt werden. Dem schriftlichen Antrag sind Unterlagen zur Prüfung beizulegen. Pro Kalenderjahr ist maximal eine Aufschiebung möglich. Ein genehmigter Unterbruch wird der laufenden Mitgliedschaft angehängt und befreit nicht von ausstehen- den und / oder zukünftigen Zahlungsverpflichtungen.

  6. Mit einer Genehmigung durch das GYM7097 kann der Mitgliedschaftsvertrag einem Nicht- Mitglied übertragen werden. Die Übernahme- gebühr beträgt CHF 50.00.

  7. Die vertraglich vereinbarten Beiträge sind entweder bar oder in Raten (gemäss Vertrag) zu entrichten. Sollte das Mitglied mit einer Rate in Verzug kommen, wird der gesamte noch offen stehende Betrag sofort fällig, zuzüglich Verzugszinsen und Mehrkosten. Der Vertrag stellt einen Rechtsöffnungstitel dar.

  8. Der Benutzer hat keinen Anspruch auf Scha- denersatz bzw. Ersatzstunden, wenn das GYM7097 aus Gründen, das es nicht zu vertre- ten hat (höhere Gewalt, etc.) seine Leistungen unverschuldet nicht erbringen kann. Das GYM7097 behält sich zudem das Recht eines Betriebsunterbruchs für Reinigungen, Wartungen, Revisionen oder Umbauten vor.

  9. Die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag können vom GYM7097 auf einen Rechtsnachfolger übertragen werden.

  10. Jedes Mitglied ist verpflichtet, mitgebrachte Kleidung und Wertgegenstände in den dafür vorgesehenen Schränken unterzubringen und abzuschliessen. Das GYM7097 haftet nicht für den Verlust von Wertgegenständen. Der Abschluss einer Diebstahlversicherung ist Sache des Mitglieds.

  11. Für Schäden, welche ein Kunde im Zusammenhang mit der Benützung der Anlage des GYM7097 erleidet, insbesondere für Schäden, die aus Unfällen, Verletzungen und Krankheiten bei der Benützung der Anlage und Geräte entstehen, haftet weder das GYM7097 noch sein Personal. Die Benützung der Geräte und Anlage erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr des Mitglieds. Der Abschluss einer Unfallversicherung ist Sache des Mitglieds.

  12. Erhöhungen der Mitgliederbeiträge sind möglich im maximalen Umfang von 10 % des bisherigen Beitrages und werden 2 Monate im Voraus vom GYM7097 angekündigt.

  13. Der Vertrag zwischen dem Mitglied und dem GYM7097 wird in Schriftform abgeschlossen. Allfällige Abänderungen / Kündigungen bedürfen ebenfalls der Schriftform.

  14. Sofern dieser Vertrag nicht 30 Tage vor seinem Ablauf schriftlich und eingeschrieben gekündigt wird, verlängert sich dieser automatisch zu den zu diesem Zeitpunkt geltenden Konditionen um eine weitere Laufzeit (um die selbe Laufdauer). 

  15. Gerichtsstand ist Bern. Das Mitglied verzichtet ausdrücklich auf den Gerichtsstand an seinem Wohnort

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